Impressum, Datenschutzerklärung, AGBs und Widerrufsbelehrung – das sollten Sie wissen!

Impressum, Datenschutzerklärung, AGBs und Widerrufsbelehrung – das sollten Sie wissen!

Mar 22, 2022

Wer einen Onlineshop aufbaut muss sich früher oder später auch mit dem Thema der Rechtskonformität auseinandersetzen. Dabei tauchen immer wieder die Terminologien Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen auf und stellen Shop-Betreiber vor Herausforderungen. Im Folgenden können Sie mehr zu diesen essenziellen Rechtstexten lesen. Dabei erfahren Sie welche Ziele die einzelnen Themen verfolgen, welche Inhalte diese haben und wie diese theoretisch in Ihrem Webshop enthalten sein sollten.

Impressum

Was ist ein Impressum? Das Impressum ist die gesetzlich vorgegebene Angabe der natürlichen oder juristischen Person, die presserechtlich für den veröffentlichten Inhalt verantwortlich ist. Das Impressum ist ein verpflichtender Bestandteil, Ihres Onlineshops. Dabei ist es nicht nur essenziell, ein Impressum zu erstellen, sondern auch, dass dieses die korrekten Inhalte enthält und richtig implementiert wird.

Was muss ins Impressum – diese Bestandteile sollten enthalten sein

  • Name und Anschrift des Onlineshop-Betreibers, besondere Auskünfte – Zunächst ist es wichtig, dass der komplette Name oder auch die vollständige Firmenbezeichnung inklusive der entsprechenden Rechtsform enthalten ist. Im Impressum sind außerdem Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort anzugeben. Sofern mehrere Niederlassungen bestehen, wird die Anschrift der Hauptniederlassung angegeben. Für den Fall, dass es sich um eine juristische Person oder Personenvereinigung handelt, ist auch deren Sitz anzugeben. Im Fall einer juristischen Person ist zudem auf eine korrekte Firmierung zu achten. Für diesen Fall müssen zudem weitere Angaben veröffentlicht werden, um rechtkonform zu agieren. Da der Shop-Betreiber eine rasche Kontaktaufnahme ermöglichen muss, ist es notwendig, dass neben elektronischer Post effiziente Kommunikationswege zur Verfügung stehen (z. B. Faxnummer & E-Mail-Adresse).
  • Vertretungsberechtigte – Sofern ein Onlineshop eine juristische Person, ein anderweitiger Personenzusammenschluss oder eine Personengesellschaft darstellt, ist die Angabe einer vertretungsberechtigten Person notwendig.
  • Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer – Diese Angaben sind zu leisten, sobald das Tätigkeitsgebiet des Shops einer behördlichen Zulassung bedarf, der Anbieter in einem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder eine UID-Nummer oder W-IdNr. vorhanden sind.
  • Weitere Pflichten für besondere Berufsgruppen – Dieser Bestandteil ist von der Berufsgruppe abhängig und kann zum Beispiel bedeuten, dass die entsprechende Berufsordnung anzugeben ist.

Platzierung und Gestaltung des Website Impressums

Nachdem die Frage zu den Inhalten des Impressums geklärt ist, ist auch die Platzierung von diesem wichtig. Grundsätzlich ist das Impressum im Onlineshop so zu integrieren, dass es leicht erkennbar ist, unmittelbar erreicht werden kann und stets zur Verfügung steht. Das Impressum muss somit so eingebaut werden, dass es ohne langes Suchen, jederzeit auffindbar ist. Für das Impressum gilt grundsätzlich, dass es klar und praktikabel zur Verfügung gestellt werden muss. Von Besuchern ist die Bezeichnung „Impressum“ mittlerweile ein gut gelernter und verstandener Begriff, weshalb sich empfiehlt, bei der Betitelung genau diesen zu verwenden.

Obgleich es nicht erforderlich ist, dass das Impressum auf der Startseite bereitgestellt wird, sollte die Erreichbarkeit über zwei Links gegeben sein. Es ist nicht möglich die Inhalte des Impressums im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuweisen. Im Idealfall sollte, dass Impressum in der Fußzeile angeführt werden, wo es stets für Besucher erreichbar ist.

Datenschutzerklärung

Was ist das Ziel einer Datenschutzerklärung? Die Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber, wie Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung umfasst dabei die Sammlung der Daten, die Nutzung und die Weitergabe an Dritte.

Anbieter sind somit verpflichtet, den Besucher zu Beginn des Nutzungsvorgangs auf die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten und der Verarbeitung dieser hinzuweisen.

Unter Anbietern werden dabei alle Domaininhaber verstanden, unabhängig davon, ob es sich dabei um natürliche oder juristische Personen handelt. Zu den Telemedien, die von dieser Richtlinie betroffen sind, zählen jegliche Informations- und Kommunikationsdienste, die weder Rundfunk noch Telekommunikation im eigentlichen Sinn darstellen. Ein Großteil des online Angebots unterliegt somit dieser Vorgabe, wobei reine Datenübertragung ausgenommen ist.

Inhalte der Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber welche Daten erhoben und zu welchem Zweck diese im Rahmen des Bestellvorgangs gespeichert und verwendet werden. Außerdem werden Besucher darin informiert inwieweit Kundendaten an Versandunternehmen und Zahlungsdienstleister weitergegeben werden. Der Hinweis muss in einer allgemein verständlichen Form erfolgen.

Werden Cookies verwendet, so ist eine gesonderte Einwilligungserklärung des Besuchers notwendig. Diese Einwilligung wird im sogenannten „Cookie-Layer“ beziehungsweise Cookie Banner oder Cookie Hinweis eingeholt. Neben den Informationen die Sie im „Cookie-Layer“ anführen, sollte auch die Datenschutzerklärung entsprechende Informationen dazu enthalten.

Diese umfassen die Art der gespeicherten Informationen, den Zweck den die Speicherung verfolgt, sowie die Dauer für die die Daten gespeichert werden und wer für die Speicherung verantwortlich ist. Zudem ist es auch wichtig, über das Bestehen einer Widerrufsmöglichkeit zu informieren, sofern eine erteilte Einwilligung vorliegt.

Ein ähnliche, wenn auch nicht gleiche, Informationsbereitstellung wird auch bei der Verwendung von Kontaktformularen und Social-Media-Plugins vorgesehen.

Einbettung der Datenschutzerklärung

Standardmäßig wird für die Datenschutzerklärung eine eigene Seite eingerichtet, welche von allen Seiten einfach unter der Bezeichnung „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutz“ erreichbar ist. Die Informationen sollten dabei so zur Verfügung gestellt werden, dass Fachbegriffe zu Gunsten der allgemeinen Verständlichkeit bestmöglich vermieden werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche häufig auch unter der Abkürzung AGBs auftreten, sind das Gegenteil von Individualabreden. Es handelt sich dabei also um vorformulierte Vertragsbedingungen, die für den Abschluss einer Vielzahl an Verträgen, universell genutzt werden können. Die AGBs vereinfachen das Abschließen von Verträgen somit ungemein. AGBs sind grundsätzlich nicht verpflichtend anzuwenden. Jedoch gibt es im Rahmen des Fernabsatzes eine Reihe von vorgeschriebenen (vorvertraglichen) Belehrungs- und Informationspflichten, die ohne AGBs kaum sinnvoll zu implementieren sind. Ob Sie mit Ihrem Geschäftsmodell entsprechende Fernabsatzverträge abschließen, ist von diversen Aspekten abhängig.

Inhalte der AGBs

In Bezug auf die Inhalte von AGBs gibt es keine universale Lösung, die auf alle Onlineshops übertragbar ist. Die AGBs sind zumindest zum Teil von Ihrem individuellen Geschäftsmodell abhängig. Daher sollte in jedem Fall davon Abstand genommen werden fremde AGBs zu kopieren. Verkaufen Sie zum Beispiel an private Käufer, so liegt eine Reihe von Belehrungs- und Informationspflichten vor, die Sie in die AGBs implementieren können. Zu den Mindestinhalten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen die folgenden Punkte:

  • Anwendbares Recht
  • Geltungsbereich
  • Vertragsschluss
  • Gerichtsstand
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Eigentumsvorbehalt
  • Gewährleistung
  • Garantien

Die Inhalte deiner AGBs solltest du in allen Fällen von Rechtsexperten prüfen lassen. So kannst du zum Beispiel sicherstellen, dass du rechtliche Vorschriften erfüllst und deine AGBs keine fehlerhaften Formulierungen oder Klauseln enthalten.

Integration der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für das Einbinden der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, liegen eine Reihe von Vorschriften vor, damit diese tatsächlich wirksam sind.

  • Vertragspartner darauf hinweisen – Inhalte müssen von den Vertragspartnern zur Kenntnis genommen werden. Nur unter diesen Voraussetzungen, werden sie ein Bestandteil des Vertrags. Die AGBs sollten somit so platziert werden, dass sie nicht vom Verbraucher überlesen werden können.
  • Prominente Platzierung - Das aufwendige Suche Seitens des Kunden, sollte vermieden werden.
  • Miteinbeziehen im Zusammenhang mit dem Bestellformulars - Dem Kunden muss verständlich kommuniziert werden, wie er die AGBs einsehen kann. Gelernte und verstandene Terminologien sind dabei zum Beispiel für den Kunden „AGB“ oder „unsere AGBs“. Um sicherzustellen, dass Kunden die AGBs zur Kenntnis genommen haben, kann dies durch Anhaken einer Checkbox festgehalten werden.
  • Form und Sprache - Die AGBs müssen für Kunden in einer verständlichen Sprache und Gliederung vorliegen, wobei auf juristische Fachausdrücke verzichtet werden sollte. Zudem muss das Layout übersichtlich sein und der Text in einer gut leserlichen Schriftgröße vorliegen.

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Kunden haben grundsätzlich das Recht, im Fernabsatz erworbene Artikel innerhalb einer 14-tägigen Frist zurückzugeben. Dieses Recht wird als Widerrufsrecht bezeichnet. Shop-Betreiber sind im Rahmen dessen, dazu verpflichtet, Kunden ausführlich über dieses Recht aufzuklären. Dies wird mittels der Widerrufsbelehrung erledigt. Dabei ist darauf zu achten, dass diese stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Das Fehlen der Widerrufsbelehrung kann zu einer Abmahnung aufgrund von unlauterem Wettbewerb führen. Auch eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung bringt Folgen mit sich.

Grundsätzlich ist das Widerrufsrecht und somit eine Widerrufsbelehrung verpflichtend, sobald Verbraucher Artikel in einem Onlineshop bestellen können. Von dieser Regelung gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Eine solche Ausnahme gilt zum Beispiel für schnell verderbliche Waren wie Lebensmittel. Diese sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. 

Inhalte der Widerrufsbelehrung

Für Widerrufsbelehrungen existieren Muster, die verwendet werden können. Obwohl die Verwendung dieser nicht verpflichtend ist, wird sie aus Gesichtspunkten der Praktikabilität und Rechtssicherheit empfohlen. Ein solches Muster kann in Anlage 1 zu Artikel 246a (1) Abs. 2 S. 2 EGBGB gefunden werden. Dieses Muster ist für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig. Für Rechtskonformität ist es notwendig das Muster in bestimmten Punkten, and Ihren Shop anzupassen und zu individualisieren.

Punkte, die eine solche Individualisierung benötigen sind zum Beispiel:

  • Angabe der Widerrufsfrist
  • Persönliche Angaben (z. B. Name, Anschrift etc.)
  • Rücksendekosten
  • Widerrufsformular

Implementation der Widerrufsbelehrung

Grundsätzlich ist die Widerrufsbelehrung so zu implementieren, dass Informationen über das Widerrufsrecht geboten werden, ehe der Kunde die Verbrauchserklärung abgibt. Dies hat in strukturierter und verständlicher Form stattzufinden. Die Widerrufsbelehrung ist des Weiteren so zur Verfügung zu stellen, dass sie vom Käufer mit dessen Fernkommunikationsmittel gelesen werden kann. Dies ist zum Beispiel durch die Erstellung einer eigenen Informationsseite möglich. Der Käufer muss in der Lage sein dauerhaft auf die Belehrung zurückzugreifen. Somit muss diese ihm zum Beispiel auf einem dauerhaften Datenträger, in Form eines E-Mail- oder PDF-Textes oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Fazit

Die korrekte und vollständige Implementation von Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung bedarf viel Aufmerksamkeit. Wenn Sie Ihren Webshop in Eigenregie rechtskonform gestalten, scheint dies zwar zunächst kosteneffizient, besser ist es jedoch einen Experten auf dem Gebiet hinzuzuziehen. Dadurch kann man sich unnötige Kosten durch Abmahnungen sparen und ist auf der sicheren Seite.

*Dieser Artikel soll Ihnen lediglich eine Idee geben, welche rechtlichen Bestandteile im Rahmen der Erstellung einer Webseite enthalten sein sollten. Ob Ihre Webseite rechtskonform ist, sollten Sie von Fachexperten überprüfen lassen, um einer Abmahnung zu entgehen.

Michaela Streicher

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