AGB

 

1. Definitionen
1.1. "Bausteine" – mit fixem Leistungsumfang beschriebenen Dienstleistungspakete.
1.2. "Individuelle Lösungen" – Lösungen welche dezidiert auf die entsprechenden Wünsche des Kunden zugeschnitten werden.
1.3. "Anfrage" bezeichnet eine unverbindliche Kontaktaufnahme durch den Kunden, in welcher Informationen eingeholt werden können.
1.4. "Angebote" bezeichnet die im Shop angebotenen Dienstleistungen und Produkte und per E-Mail zugestellte individuelle Zusammenstellungen von Dienstleitungen und Produkten.
1.5. "Beurteilung" – bezeichnet im Sinne der Auftragsdurchführung die professionelle Betrachtung der bestehenden Infrastruktur des Anfragenstellers.
1.6. "Freigabe" – bezeichnet im Sinne der Auftragsdurchführung die Abnahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber, ehe diese vom Auftragnehmer online gestellt wird.

2. Gegenstand und Geltungsbereich
2.1. Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse der MADGE GmbH, welche diese in ihrer Funktion als Digital-Agentur für Unternehmer (im Folgenden als "Kunden" bezeichnet) erbringt. Dies ist der Fall, sofern nicht in speziellen Fällen abweichende Regelungen getroffen werden, die in Folge Vorrang genießen. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen seitens des Kunden sind unwirksam, soweit diese von der MADGE GmbH nicht in schriftlicher oder elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt oder ausdrücklich anerkannt werden.
2.2. Die MADGE GmbH erbringt Leistungen auf Basis der hierbei angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich für Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmer und öffentliche Institutionen. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen (i. S. d. § 13 BGB).
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1. Angebote der MADGE GmbH sind für eine Dauer von zwei Monaten gültig. Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ausdrücklich die Vertragsbedingungen bestätigen.
3.2. Bausteine, deren Leistungsumfang vorab definiert sind, werden durch die Vorkasse-Zahlung via einer Shopify-Zahlungsaufforderung bestätigt.
3.3. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn Sie von der MADGE GmbH in schriftlicher Form oder via E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.

4. Leistungsumfang
4.1. Der Leistungsumfang der MADGE GmbH umfasst Dienstleistungen im Bereich E-Commerce-Solutions, Programmierdienstleistungen, Online-Marketing sowie Beratung.

5. Preise, Vergütung
5.1. Maßgeblich für den Preis eines konkreten Auftrags ist ausschließlich der im Vertrag oder bestätigten Angebot festgehaltene Gesamtpreis. Der Preis im Check-out bietet lediglich einen unverbindlichen Richtwert über die anfallenden Kosten eines Auftrags.
5.2. Die vereinbarten Preise beziehungsweise die Vergütungen werden im Rahmen der Auftragserteilung schriftlich festgehalten.
5.3. Alle Preise im Shop verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.4. Etwaige Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
5.5. Vom Kunden zusätzlich geforderte Leistungen, welche nicht explizit im Angebot angeführt werden und aufgrund der Einschätzungen der MADGE GmbH einen Zusatzaufwand fordern, werden zu € 85,- pro Stunde zzgl. MwSt. abgerechnet.
5.6. Für den Fall, dass eine Änderung auf Basis des Stundensatzes von € 85,- mehr als 15 % der Angebotssumme beträgt, steht es der MADGE GmbH zu, ein separates Angebot über die verlangte Änderung abzugeben. Ist dies der Fall, beginnt die Arbeit an den Änderungen erst nach Erteilung eines neuen Auftrags auf Basis des zusätzlichen Angebots und dem Eingang der Vorkasse-Zahlung.

6. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
6.1. Einmalige Gebühren werden beim Abschluss des Vertrags fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind zum Beginn der entsprechenden Periode fällig. Auf Basis der Vorleistungspflicht des Kunden kann die MADGE GmbH den Beginn der Dienstleistung verweigern, bis alle fällig gewordenen Rechnungen beglichen wurden.
6.2. Rechnungen der MADGE GmbH sind ohne Abzug sofort fällig. Der MADGE GmbH steht es frei, zusätzliche Zahlarten anzubieten oder Zahlarten nicht länger fortzuführen. Der Kunde hat kein Recht auf Einspruch, sofern ihm eine Zahlung auf Rechnung von der MADGE GmbH gestattet wird. Rechnungen gelten als genehmigt, sobald der Kunde innerhalb der drei Folgewochen nach Rechnungserhalt keinen Widerspruch geleistet hat. Nach dieser dreiwöchigen Widerspruchsfrist sind Einsprüche nicht länger geltend.
6.3. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen im Vertrag festgehalten werden, sind Zahlungen an die MADGE GmbH nach dem Vorkasse-Prinzip zu begleichen. Die Bearbeitung des Auftrags wird erst dann aufgenommen, wenn die Forderung beglichen ist.
6.4. Der Kunde kommt automatisch in Verzug (auch ohne Mahnung), sofern die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf dem MADGE GmbH Konto gutgeschrieben wurde. Für Rechnungen, welche innerhalb Deutschlands mit der Post übermittelt werden oder via E-Mail gesendet werden, gilt die Annahme, dass diese am dritten Tag zugestellt werden. Der Kunde darf, sofern gewünscht, eine spätere Zustellung nachweisen.
6.5. Im Falle eines Zahlverzugs gelten, sofern nicht anderweitig bestimmt, zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.
6.6. Für den Fall, dass der Kunde mit zwei oder mehreren monatlichen Zahlungen in Rückstand gerät oder sich eine generelle Zahlungsverweigerung ankündigt, steht es der MADGE GmbH frei, die gesamten noch offenen Monatsbeiträge sofort in Rechnung zu stellen und geschuldete Dienstleistungen zurückzubehalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht steht der MADGE GmbH so lange zu, bis alle fälligen und fällig gestellten Forderungen beglichen werden. Die damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt (§§ 323, 324 BGB) sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.
6.7. Die in 6.5 erwähnten Rechtsfolgen sind auch gültig, sofern die Annahme besteht, dass auch in Zukunft keine ordnungsgemäßen Zahlungen durch den Kunden zu erwarten sind oder der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhoben hat.
6.8. Sofern zwei oder mehre Monatsbeiträge im Rückstand sind, sich eine Zahlungsverweigerung ankündigt oder der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, ist die MADGE GmbH dazu berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird auf Basis des entgangenen Gewinns berechnet. Der Anspruch wird mit 70 % des gesamten während der laufenden Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber fällig gestellt wurde (wie in 6.5 beschrieben). Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kaum oder kein Schaden entstanden ist.
6.9. Zusätzlich erlöschen im Falle einer nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung alle Nutzungsrechte, die im Rahmen des Auftrags durch die MADGE GmbH übergeben werden.
6.10. Die MADGE GmbH ist dazu berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern sich eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen abzeichnet. Dies gilt auch, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung der MADGE GmbH nicht nachkommt.
6.11. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur dann zulässig, wenn es auf unbestrittenen und rechtskräftigen, im Vertragsverhältnis festgehaltenen, Forderungen beruht.
6.12. Die MADGE GmbH kann nach dem Vertragsabschluss eine Ratenzahlung ermöglichen, welche von den Vertragsbedingungen abweicht. Diese Zahlungsmöglichkeit besteht nur, bis der Kunde mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. Sofern dies Eintritt, wird der gesamte gestundete Betrag kumuliert fällig. Die durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Mahngebühren, Verzugszinsen, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle eines Ratenzahlungsabkommens unberührt. Dem ist so, solange nicht dezidiert eine andere Regelung vereinbart wurde.
6.13. Eine Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderung des Kunden ist nur dann wirksam, wenn die MADGE GmbH diese als bestehend und fällig anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt werden. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit der MADGE GmbH an Dritte benötigt eine schriftliche Einwilligung der MADGE GmbH.
6.14. Die Abtretung der Ansprüche eines Vertrages durch den Kunden an Dritte benötigt eine schriftliche Zustimmung im Vorfeld durch die MADGE GmbH.

7. Vertragslaufzeit
7.1. Für Aufträge, die nicht nach der Erbringung einer einmaligen Leistung automatisch abgeschlossen sind (z. B. Wartung einer Seite), werden Dienstverträge mit der MADGE GmbH abgeschlossen, die auf unbestimmte Zeit geltend sind und eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungsfrist haben.
7.2. Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich in der Regel auf 12 Monate, sofern im Vertrag mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung in Bezug auf die Laufzeit getroffen wird. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf drei Monate, sofern mit dem Kunden nicht dezidiert eine andere Abmachung getroffen wird. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Dafür gelten die Regelungen, welche in Absatz 7.5 beschrieben werden.
7.3. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um die grundsätzlich vorgegebene oder mit dem Kunden speziell vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung kann schriftlich via E-Mail erfolgen. Eine elektronische Kündigung wird nur dann anerkannt, wenn der Empfang der Kündigung durch die MADGE GmbH bestätigt wurde oder auf anderem Wege nachgewiesen werden kann, dass die E-Mail zugestellt wurde. Zudem wird auch eine schriftliche Kündigung per Einschreiben akzeptiert.
7.4. Für den Fall, dass ursprüngliche Vertragskonditionen einvernehmlich während der Vertragslaufzeit geändert werden, beginnt die im Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den geänderten Vertragsinhalt. Sofern keine Mindestvertragslaufzeit festgelegt wurde, gilt die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, welche mit dem Zeitpunkt der Änderung wieder neu beginnt. Dies gilt sowohl für die Änderungen als auch für den ursprünglichen Vertragsinhalt. Bei nicht fristgerechter Kündigung gelten die Regelungen aus Absatz 7.3..
7.5. Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB geschriebenen Voraussetzungen festgehalten, dass gemeinsam mit der Kündigungserklärung eine aussagekräftige schriftliche Begründung zu übermitteln ist. Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern keine Begründung übermittelt wird oder der Grund kein wichtiger im Sinne des § 626 BGB ist. Die Nachreichung eines Kündigungsgrundes ist nicht zulässig. Für den Fall, dass die außerordentliche (fristlose) Kündigung mit einer oder mehrerer Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt.
7.6. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu. Dies gilt für jenen Monat, welcher dem Monat vorausgeht, indem die Preiserhöhung wirksam wird.
7.7. Stornierungen seitens des Kunden, welche nicht auf Basis von Verschulden seitens der MADGE GmbH beruhen, sind nur unter schriftlicher Zustimmung der MADGE GmbH möglich. Sofern die MADGE GmbH die Stornierung anerkennt oder eine gerichtliche Entscheidung diese als rechtmäßig beurteilt, steht der MADGE GmbH das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und den entstandenen Kosten eine Stornogebühr im Ausmaß von 70 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Projektes in Rechnung zu stellen.

8. Auftragsdurchführung
8.1. Den Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmt die MADGE GmbH nach eigenem Ermessen. Sofern es sich um ein fortlaufendes Projekt handelt, welches monatlich abgerechnet wird, steht die Leistungserbringung nicht in Zusammenhang mit den fälligen Beträgen des Kunden.
8.2. Im Fall von höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Vorkommnissen und Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der MADGE GmbH liegen und die Leistungserbringung beeinträchtigen, ist die MADGE GmbH für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.
8.3. Für den Fall, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, ist die MADGE GmbH für die daraus entsprechende Dauer der fehlenden Mitwirkung von ihrer Leistungsverpflichtung befreit.
8.4. Die MADGE GmbH informiert den Kunden über erbrachte Leistungen in schriftlicher oder mündlicher Form spätestens zwei Wochen nach der Erbringung der Leistung.
8.5. Für den Fall, dass der Kunde die MADGE GmbH mit der Eröffnung von Mitgliedskonten bei Internetportalen beauftragt, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen der Anmeldung den Kunden. Die MADGE GmbH kann für diesen Fall sowohl in offener als auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten beziehungsweise Verträge abschließen.
8.6. Die MADGE GmbH wird alle Leistungen in einem wirtschaftlich und technisch vertretbaren Rahmen testen, ehe sie diese dem Kunden zur Verfügung stellt. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Leistung innerhalb von 7 Werktagen beginnend am Tag nach der zur Verfügung Stellung zu testen. Innerhalb dieser Frist ist in schriftlicher Form entweder eine Abnahme zu erteilen oder eine konkrete Nachbesserung zu fordern. Sofern die Frist ohne Rückmeldung verstreicht, gilt die Leistung automatisch als abgenommen.
8.7. Eine Verzögerung, die auftritt, weil ein vom Kunden beauftragter Dritter seine Leistungen nicht oder verspätet erbringt, stellt keine Vertragsverletzung durch die MADGE GmbH dar.
8.8. Sofern nicht anderweitig vereinbart werden die Kommunikationsmittel E-Mail, Microsoft Teams und Telefon verwendet. Diese Kommunikationsmittel sind für die Übermittlung von auftragsrelevanten Informationen und Entscheidungen gültig.

9. Pflichten des Kunden
9.1. Im Zuge der Kommunikation zwischen der MADGE GmbH und dem Kunden sind die vom Kunden ernannten Ansprechpartner dazu berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung am Projekt, indem er die Koordination und Entscheidungen mit dritten Parteien, die nicht die MADGE GmbH sind, regelt.
9.3. Der Kunde ist zudem dazu verpflichtet, der MADGE GmbH alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Zudem ist es die Pflicht des Kunden, die MADGE GmbH auf relevante Umstände hinzuweisen, die der MADGE GmbH unbekannt sind. Seitens der MADGE GmbH besteht jedoch keine Verpflichtung, die Richtigkeit der Informationen des Kunden zu überprüfen.
9.4. Der Kunde hat die für die Erbringung der Leistung notwendigen Zugänge zur Verfügung zu stellen, dies betrifft zum Beispiel Content-Management-Systeme und/ oder Shopsysteme. Ist der Kunde nicht bereit, diese zur Verfügung zu stellen, kann er die erarbeiteten Inhalte auch selbst einpflegen, die MADGE GmbH verpflichtet sich dadurch aber nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Entgelts.
9.5. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle von der MADGE GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen beziehungsweise erbrachten Leistungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies ist ebenso gültig für PR sowie für weitere Veröffentlichungen und Publikationen, die durch die MADGE GmbH im Auftrag des Kunden erbracht wurden. Im Besonderen ist dies gültig für Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt die MADGE GmbH somit im Bezug darauf von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen und / oder mit den Rechten von Dritten belastet sind. Der Kunde übernimmt somit die dadurch entstehenden Kosten.

10. Werbung
10.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die MADGE GmbH den Kunden als Referenzkunden nutzen kann. Dieses Einverständnis ist auch nach Auftragsabschluss wirksam. Dabei dürfen erbrachte Leistungen und Arbeitsergebnisse genutzt werden, um für die MADGE GmbH öffentlich zu werben. Dabei dürfen alle öffentlich zugänglichen Materialien verwendet werden.
10.2. Das Einverständnis kann schriftlich widerrufen werden, unter der Einhaltung einer einmonatigen Frist. Der Widerruf ist für die Zukunft gültig.

11. Verhältnis zwischen den Vertragsparteien
11.1. Es obliegt der MADGE GmbH für die Umsetzung von vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen beziehungsweise diese mit der Erfüllung einzelner oder mehrerer vertraglicher Pflichten zu betrauen. Die MADGE GmbH ist dafür verantwortlich, dass der Subunternehmer die Regelungen im Projektangebot einhält.
11.2. Die MADGE GmbH verpflichtet sich dazu, seine Leistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erfüllen, entscheidet jedoch komplett eigenständig, in welcher Art und Weise die Leistungserbringung stattfindet.
11.3. Die MADGE GmbH und der Kunde gehen mit dieser Vereinbarung keine exklusive Partnerschaft ein. Dies bedeutet, dass die MADGE GmbH auch mit anderen Unternehmen, welche gleiche oder ähnliche Leistungen erbringen wie der Kunde Verträge abschließen darf. Es ist dabei irrelevant, ob das andere Unternehmen eine direkte Konkurrenz zum Kunden darstellt.

12. Zusicherungen
12.1. Die MADGE GmbH sichert zu, dass sie über alle notwendigen Rechte in Bezug auf die Auftraggeber-Inhalte verfügt, die Auftraggeber-Inhalten frei von den Rechten Dritter sind (nach bestem Wissen und Gewissen) Lizenzbedingungen an Dritte eingehalten werden und nach bestem Wissen und Gewissen rechtskonform im Zuge des Projektes gehandelt wird.
12.2. Die MADGE GmbH sichert zudem zu, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Erstellung am aktuellen Stand der Technik erbracht werden.
12.3. Die MADGE GmbH übernimmt über die zuvor angeführten Zusicherungen hinaus weder implizit noch explizit Garantien jeglicher Art. Dies betrifft zum Beispiel die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, die Eignung für bestimmte Einsatzgebiete oder die Rechtskonformität, sofern sie über das Projekt hinausgeht.

13. Haftung
13.1. Die MADGE GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens der MADGE GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungshilfen berufen. Zudem haftet die MADGE GmbH für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt miteingeschlossen werden.
13.2. Im Falle von sonstigen Schäden haftet die MADGE GmbH für sich, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche auf Basis von Mangelschäden, sind somit ausgeschlossen (sofern Sie nicht nur Absatz 14.1. fallen).
13.3. Die MADGE GmbH haftet für den Umfang, in dem sie eine dezidierte Garantie abgegeben hat. Der Kunde trägt die Beweislast für eine solche Garantievereinbarung.
13.4. Die MADGE GmbH haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von der MADGE GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungshilfen verursacht wurden. Unter Kardinalspflichten werden jene vertraglichen Verpflichtungen verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die MADGE GmbH haftet jedoch nur insofern die Schäden normalerweise mit dem Vertrag in Verbindung stehen und vorhersehbar sind.
13.5. Die weitgehende Haftung der MADGE GmbH ist (abgesehen von der in Absatz 14.1 genannten Ansprüche) ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt dezidiert auf für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
13.6. Die MADGE GmbH haftet nicht für Schäden (ausgenommen, wenn diese unter Absatz 14.1 fallen), welche aufgrund oder hauptsächlich wegen der Verletzung der Mitwirkungspflicht oder auf Basis von Kundenvorgaben entstanden sind.
13.7. Für den Fall, dass die Haftung der MADGE GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungshilfen gültig.
13.8. Die MADGE GmbH haftet nicht bei Datenverlust, außer dieser wurde mindestens durch grob fahrlässige Handlungen herbeigeführt. Zudem haftet die MADGE GmbH auch nicht, wenn der Kunde der Pflicht der regelmäßigen Erstellung von Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
13.9. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden verjähren innerhalb eines halben Jahres mit Beginn ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig davon auf, ob der Kunde sich der Ansprüche bewusst ist. Dies ist jedoch nicht zulässig, wenn die MADGE GmbH fahrlässig gehandelt hat. Die Beweislast im Falle von Schadensersatzansprüchen obliegt dem Kunden.
13.10. Die MADGE GmbH haftet nicht für die Auswirkungen von Optimierungsmaßnahmen, welche nicht mit der MADGE GmbH abgestimmt wurden.
13.11. Die MADGE GmbH haftet nicht für Folgen, die sich aus dem Inhalt und den Versand eines E-Mails ergeben.
13.12. Die MADGE GmbH haftet für beauftragte Leistungen im Zuge eines Auftrags nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Zudem haftet die MADGE GmbH nur dann dafür, wenn an den erbrachten Leistungen sowie dem Vorhaben, für welches diese erbracht wurden, seit der Abnahme durch den Kunden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden. Die maximale Höhe der Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.

14. Eigentumsrecht, Urheberrecht, Nutzungsrecht
14.1. Die von der MADGE GmbH erbrachten Leistungen, wie zum Beispiel Texte, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke, deren Rechtsinhaber die MADGE GmbH ist. Alle mit den erbrachten Leistungen der MADGE GmbH zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der räumlich, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Zweck und der Dauer des Vertrags entspricht. Somit erhält der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Leistungen dauerhaft oder temporär anzuzeigen, ablaufen zu lassen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu veröffentlichen oder zu speichern.
14.2. Hinsichtlich der Nutzung von Leistungen der MADGE GmbH, die über den ursprünglich im Vertrag vereinbarten Zweck hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung der MADGE GmbH notwendig. Dabei steht sowohl der MADGE GmbH als auch dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
14.3. Die Nutzungsrechte gehen zudem erst mit der Bezahlung des Entgelts an die MADGE GmbH auf den Kunden über. Sofern ein Zahlungsverzug auftritt, behält sich die MADGE GmbH das Zurückbehaltungsrecht vor. Zudem sind alle gelieferten Dienstleistungen bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung Eigentum der MADGE GmbH.
14.4. Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet, sofern nicht dezidiert eine andere Regelung im Vertrag vereinbart wurde.
14.5. Der Kunde ist lediglich für die Inhalte seiner eigenen Webpräsenz verantwortlich, dies umfasst zum Beispiel die Webseite, das Facebook-Profil etc. Für die Software von Dritten gelten die Nutzungsbedingungen der Hersteller. Sofern Drittschutzrechte der Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden entgegenstehen, verpflichtet sich die MADGE GmbH den Kunden umgehend nach Kenntniserlangen zu informieren. Der Kunde hat infolge über die weitere Durchführung des Vertrags zu entscheiden. Zudem erfolgt der Erwerb von Nutzungsrechten Dritter immer im Namen sowie auf Rechnung des Kunden.

15. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen
15.1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle aufgrund der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge wie zum Beispiel verwendete Techniken, Anwendungen, Prozesse etc., die zur Erbringung der Leistung herangezogen wurden, streng vertraulich zu behandeln. Dies ist auch gültig, wenn das Vertragsverhältnis abgeschlossen wurde. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG). Deren Weitergabe ist somit untersagt. Bei Verstoß können Schadensersatzansprüche durch die MADGE GmbH gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. Auch dies ist nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gültig. Der Schadensersatzanspruch wird mit einer Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder nur ein geringer Schaden für die MADGE GmbH entstanden ist. Die MADGE GmbH darf nachweisen, dass ein höherer Schaden verursacht wurde und somit gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden kann.
15.2. Die MADGE GmbH ist, sofern nicht dezidiert im Vertrag festgelegt, nicht dazu verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren beziehungsweise herauszugeben.

16. Datenschutz
16.1. Die MADGE GmbH verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Der MADGE GmbH ist es gestattet, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, welche sie mit der Erfüllung von Dienstleistungen beauftragen, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese ausschließlich öffentlich werden können. Die MADGE GmbH übernimmt keine Haftung, was Datenschutzverletzungen, welche durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht wurden.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel.
17.1. Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
17.2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand München.
17.3. Der MADGE GmbH ist es möglich, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung abzuändern. Sofern bereits ein laufendes Vertragsverhältnis mit einem Kunden besteht, wird dieser von der MADGE GmbH über die Änderung der AGB informiert. Sofern den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprochen werden, gilt die neue Fassung als zur Kenntnis genommen und genehmigt. Sofern der Kunde widerspricht, gelten für dieses spezielle Vertragsverhältnis die ursprünglich vereinbarten AGB weiter.
17.4. Für den Fall, dass in diesen Genehmigungsbedingungen eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam ist, wird davon die Wirksamkeit jeglicher sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich dazu, anstelle von unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.